ORF Burgenland zu Gast bei Reifen Ritz
Obwohl das Wetter derzeit noch schön ist, vereinbaren bereits jetzt viele Menschen einen Termin zum Reifenwechsel, um von einem plötzlichen Wintereinbruch nicht überrascht zu werden. In Österreich gilt für PKW die situative Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April des Folgejahres auf allen Achsen. Situativ bedeutet, dass Winterreifen, auch als M&S-Reifen bezeichnet, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie beispielsweise einer Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, im eben genannten Zeitraum zu montieren sind. Bei Schneematsch sind Sommerreifen nicht mehr zulässig, es darf nur mehr mit Winterreifen gefahren werden. Bei Fahrbahnnässe, ohne Bildung von Schnee, Schneematsch oder Eis, besteht die Winterreifenpflicht nicht.
Warum Winterreifen in der kalten Jahreszeit?
Winterreifen sind mit ihrer Laufflächenmischung für niedrige Temperaturen optimal ausgelegt und haben bessere Haftungs- und Traktionswerte als Sommerreifen, besonders ab Straßenoberflächen-Temperaturen von 7°C. Die eben genannten besseren Haftungs- und Traktionswerte der Winterreifen führen im Vergleich zu Sommerreifen auch zu erheblich kürzeren Bremswegen. Weiterführende Informationen zu Winterreifen finden Sie hier.
Bildmaterial und Text: © Reifen Ritz